Leistungen durch Krankenkassen und Gemeinden

Um die Leistungen unserer Psychiatrischen Spitex in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung durch ihren Hausarzt oder Psychiater. Die Kosten für die psychiatrischen Spitexleistungen werden von den Krankenkassen und der Gemeinde übernommen. Wir verrechnen unsere Leistungen direkt mit der Krankenkasse und den Gemeinden. Dazu kommt ein Selbstbehalt, welcher im Kanton Zürich aktuell CHF 7.65.- pro Konsultation beträgt. Dieser muss von Ihnen selbst oder durch die Ergänzungsleistungen finanziert werden.
 
 

Selbstzahler

Wenn Sie möchten können Sie die Kosten gerne selbst übernehmen, somit sind Sie Ihrer Krankenkasse nicht zur Auskunft verpflichtet. Der Stundenansatz wird nach Aufwand berechnet. Bitte fordern Sie dazu Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Offerte an.